Wir haben Antworten
auf Ihre Fragen.

Wie oft kann ich eine Reha machen?

Eine Reha wiederholen geht das? Ja, das ist möglich!

 

In der Regel können Sie bei der DRV eine Reha alle vier Jahre beantragen. Zu dieser Wartezeit zählen auch Reha-Maßnahmen anderer Kostenträger. Diese Frist stellt allerdings nur einen Richtwert dar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine erneute Reha auch bereits vorher bewilligt werden:

Rentenversicherungsträger genehmigen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen vor Ablauf der Frist, wenn eine vorzeitige Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist, weil ansonsten mit einer weiteren Minderung der Erwerbs- oder Leistungsfähigkeit zu rechnen ist. Auch Krankenkassen machen Ausnahmen, wenn eine medizinisch dringende Erforderlichkeit vorliegt.

Wenn Sie mehrere Reha-Maßnahmen für unterschiedliche Erkrankungen beantragen, stehen Ihre Chancen auf eine Genehmigung ebenfalls meist gut. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie vor zwei Jahren eine neurologische Reha gemacht haben und nun eine psychosomatische Reha beantragen möchten.

 

Sie sind sich unsicher, ob und wie Sie erneut eine Reha beantragen können? Wir beraten Sie gerne persönlich.