Wir haben Antworten
auf Ihre Fragen.

Wie beantrage ich eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie setzt einen dringenden, kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einem medizinischen Notfall wie einem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder nach bestimmten Operationen (z. B. Hüft- oder Knie-TEP). Die AHB verfolgt das Ziel, durch das vorangegangene medizinische Ereignis beeinträchtigte oder verloren gegangene körperliche Funktionen und Fähigkeiten wiederherzustellen. Im Einzelfall entscheidet immer der/die Arzt/Ärztin im Krankenhaus, ob eine AHB sinnvoll ist.

 

Ausführliche Informationen zu allen Schritten und Ansprechpartnern für die Beantragung einer Reha als Anschlussheilbehandlung finden Sie hier.