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Bin ich während einer Reha krankgeschrieben?

Während der Reha sind Sie offiziell krankgeschrieben und arbeitsunfähig. Prinzipiell haben Arbeitnehmer/innen Anspruch auf Lohnfortzahlung für 42 Kalendertage (= sechs Wochen) im Krankheitsfall. Erst ab dem Ende der Lohnfortzahlung erhalten Sie maximal für weitere rund 16 Monate Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Während einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit können Ihre Kranken- oder Rentenversicherung Sie aktiv dazu auffordern, eine medizinische Reha zu beantragen, um Ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Auch in diesem Fall können Sie eine Wunschklinik nennen, in der die Maßnahme durchgeführt werden soll.