In der Regel teilt die Patientenaufnahme Ihnen den nächstmöglichen Aufnahmetermin mit. Sollten Sie diesen aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können (z.B. Fortbildung, unaufschiebbarer Gerichtstermin, etc.), können Sie in Einzelfällen mit der Patientenaufnahme einen Ausweichtermin vereinbaren. Aus organisatorischen und medizinischen Gründen kann aber meistens kein genauer Wunschtermin eingehalten werden.