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Kann ich eine Reha im Eilverfahren beantragen?

Ein Antrag auf Rehabilitation kann dann als Eilverfahren deklariert werden, wenn Ihr Arzt/Ihre Ärztin dies medizinisch oder Ihr Kostenträger dies aufgrund von längerer Krankheit für notwendig hält. Bei einem Antrag im Eilverfahren wird ein schneller Beginn der Rehabilitationsmaßnahme empfohlen und die Beantragung geht i. d. R. schneller. Ein Eilverfahren kann durch den Arzt/die Ärztin angeregt werden. Ob die Kriterien dafür ausreichend erfüllt sind, entscheidet jedoch ein/e sachverständige/r Arzt/Ärztin des Kostenträgers.