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Was meint "medizinische Eignung" bei der Auswahl meiner Wunschklinik?

Entscheidend für die Zuweisung zu einer Reha-Einrichtung ist das Zusammenpassen Ihres individuellen Krankheitsbildes mit dem Behandlungsspektrum der Klinik. Das Wunsch- und Wahlrecht kann deshalb auch nur auf Reha-Einrichtungen angewendet werden, die medizinisch für die Behandlung Ihrer Hauptdiagnose geeignet sind. Weiter Faktoren für die medizinische Eignung sind ein besonderes, passendes Therapieangebot, eine zeitnahe Aufnahme oder die Mitnahme einer medizinisch notwendigen Begleitperson. Von den medizinischen Gründen zu unterscheiden sind persönliche Beweggründe für die Wunschklinik.