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Was meint Rehabilitationsfähigkeit?

Die Rehabilitationsfähigkeit ist die Grundvoraussetzung für die Bewilligug von Reha-Maßnahmen. Wenn Ihr/e Arzt/Ärztin Ihnen Ihre Reha-Fähigkeit bescheinigt, geht er/sie davon aus, dass Sie der Reha-Maßnahme, bezogen auf Ihre Erkrankung, körperlich und mental gewachsen sind. Es dürfen also keine Kontraindikationen vorliegen, die Ihre Reha-Fähigkeit einschränken. Auch ein akuter Infekt oder eine dringend behandlungsbedürftige neue Diagnose, können Ihre Reha-Fähigkeit zu einem konkreten Zeitpunkt einschränken (z.B. ein Herzinfarkt vor/während einer orthopädischen Reha).