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Wer verordnet eine Reha?

In der Regel muss ein Arzt/eine Ärztin eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme verordnen. Das kann der Hausarzt/die Hausärztin, ein/e Facharzt/ärztin, Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus, in der Psychosomatik auch ein/e Psychotherapeut/in mit Kassensitz sein. Manchmal fordert der Kostenträger Patienten/innen auch aktiv dazu auf, eine Reha einzuleiten. In diesem Fall hat zumeist ein Arzt/eine Ärztin des medizinischen Dienstes des Kostenträgers Ihre Patientenhistorie angesehen und eine Reha-Maßnahme angeregt.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich rund um das Thema Wunsch- und Wahlrecht, die Beantragung Ihrer Reha oder Ihren Widerspruch beim Kostenträger. Nehmen Sie dazu einfach mit uns Kontakt auf!