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auf Ihre Fragen.

Wie lange muss ich warten, bis ich eine Reha beginnen kann?

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Das Reha-Antragsverfahren für ein Heilverfahren (HV) - also für eine Rehamaßnahme, die unbahängig von einem Krankenhausaufenthalt verordnet wird (z.b. wie bei chronischen oder psychosomatischen Erkrankungen)- besteht aus verschiedenen Phasen, die mit unterschiedlichen Wartezeiten verbunden sind.

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Von der Antragsstellung bis zu einer Antwort des Kostenträgers dauert es in der Regel einige Wochen. Wenn Sie außergewöhnlich lange auf eine Antwort warten müssen, lohnt sich eine Nachfrage bei Ihrem Kostenträger.

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Von der Kostenzusage bis zur Terminzustellung durch die zugesagte Rehaklinik dauert es je nach Aktenlage bis zu zwei Wochen.
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Die Wartezeit bis zum wirklichen Reha-Antritt ist abhängig von der Belegungssituation der zugesagten Klinik. 

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Es ist keine Neuigkeit, dass Sie gerade in der Psychosomatik auf den Start einer genehmigten Reha je nach Nachfragesituation viele Monate lang warten müssen.

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Die Auslastungssituation in den Rehakliniken war in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits hoch. Durch die Corona-Situation herrschen in vielen Rehakliniken derzeit sogar Wartezeiten von bis zu einem Jahr!

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Ist Ihnen ein Reha-Bescheid mit einem Startdatum in vielen Monaten zugegangen? Dann heißt es jetzt, nicht aufgeben und noch einmal die Ärmel hochkrempeln! 

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Der Bescheid gibt keine Auskunft darüber, ob nicht in einer anderen geeigneten Rehaklinik die Wartezeit kürzer ausfallen würde. Sie haben die Möglichkeit, sich über das Wunsch- und Wahlrecht eine alternative Klinik auszusuchen und eine "Heilstättenänderung" zu beantragen.

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Wie die Wartezeiten verringern können, indem Sie jetzt noch in eine unserer Dr. Becker Kliniken wechseln, erklären wir Ihnen hier! Wir beraten Sie auch gerne persönlich! 
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Wenn Sie dagegen eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in Folge einer Operation bzw. eines Krankenhausaufenthaltes absolvieren möchten, muss diese durch den Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses bei Ihrem Kostenträger beantragt werden.

\nEine AHB muss innerhalb von maximal 14 Tagen nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Im Normalfall können Sie eine AHB in unseren Kliniken kurzfristig antreten (circa 14 Tage, maximal 4 Wochen). Weitere Infos zum Anschlussheilbehandlung finden Sie hier.Wir freuen uns wenn Sie diese Informationen bewerten (Daumen hoch oder runter) und nehmen Sie bei Rückfragen gerne Kontakt zu unseren Mitarbeitern auf:Konnte Ihre Frage beantwortet werden?","isCTA":true}