Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB) und wie wird sie beantragt?
Die AHB schließt direkt an einen Krankenhausaufenthalt an.
Dieser Artikel erläutert eine Form des Reha-Antrags.
Eine Anschlussheilbehandlung ist eine unmittelbar oder maximal binnen zwei Wochen an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließende Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung mit dem Ziel, verlorengegangene Fähigkeiten zurückzugewinnen. Um den Rehabilitationsantrag kümmert sich in der Regel der Sozialdienst des Akutkrankenhauses. Im Gegensatz zur AGM kann eine AHB nur durchgeführt werden, wenn die Diagnose als AHB-Diagnose anerkannt ist. Die Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung.
Sie setzt einen dringenden, kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einem medizinischen Notfall wie einem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder nach bestimmten Operationen (z. B. Hüft- oder Knie-TEP). Die AHB verfolgt das Ziel, durch das vorangegangene medizinische Ereignis beeinträchtigte oder verloren gegangene körperliche Funktionen und Fähigkeiten wiederherzustellen. Im Einzelfall entscheidet immer der/die Arzt/Ärztin im Krankenhaus, ob eine AHB sinnvoll ist. Ausführliche Informationen zu allen Schritten und Ansprechpartnern für die Beantragung einer Reha als Anschlussheilbehandlung finden Sie hier .