Was bedeutet ein Belegungsvertrag?
Belegungsverträge sind Kooperationen zwischen Träger und Klinik.
Dieser Artikel erklärt einen Fachbegriff rund um die Reha.
Unbedingt zu unterscheiden von Versorgungsverträgen. Belegungsverträge sind besondere Kooperationsvereinbarungen von Kostenträgern mit einzelnen Rehabilitationseinrichtungen und rechtlich nicht zulässig.
Darin werden Belegungszusagen mit besonders günstigen Konditionen für den jeweiligen Kostenträger vereinbart. Kostenträger wählen für Patienten/innen vorzugsweise Reha-Einrichtungen aus, mit denen Belegungsverträge existieren. Ein nicht vorhandener Belegungsvertrag ist jedoch kein Ausschlusskriterium für die Zuweisung in eine Rehaklinik und darf nicht als Grund dafür angegeben werden, die im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts bevorzugte Einrichtung zu verweigern.