Der Weg in die Reha: Schritt für Schritt
Von der ärztlichen Empfehlung bis zur Bewilligung durch den Kostenträger.
Wie kommt man zu einer Reha? Dieser Artikel beschreibt den typischen Weg von der ärztlichen Empfehlung bis zur Bewilligung.
Eine Reha wird in der Regel beim zuständigen Kostenträger beantragt. Bei Berufstätigen ist häufig die Deutsche Rentenversicherung zuständig, bei Rentnerinnen und Rentnern oft die gesetzliche Krankenkasse. Im Einzelfall kann die Zuständigkeit abweichen; Ärztin oder Arzt sowie Kasse oder Rentenversicherung geben Auskunft.
Die Schritte im Überblick
- Ärztliche Empfehlung: Die behandelnde Praxis regt die Reha an; Betroffene können sie auch selbst ansprechen.
- Antragstellung: Antragsformular, ärztliche Befundberichte und gegebenenfalls ergänzende Begründungen gehen an den Kostenträger.
- Prüfung: Der Kostenträger prüft medizinische Notwendigkeit und Zuständigkeit.
- Bewilligung und Zuweisung: Der Kostenträger bewilligt die Reha und weist eine Einrichtung zu; hier kann das Wunsch- und Wahlrecht eine Rolle spielen.
Zwischen Antrag und Beginn kann je nach Indikation und Auslastung eine Wartezeit entstehen.
Weiterführende Themen
- Antragsformular finden und ausfüllen
- Klinik finden und als Wunsch angeben
- Rückmeldung des Kostenträgers
Mehr zum Ablauf finden Sie auf dbkg.de: Der Weg in die Reha.
Download: Reha verstehen (PDF).