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Die gesetzliche Krankenversicherung als Kostenträger

Für Nicht-Erwerbstätige ist oft die GKV zuständig.

Dieser Artikel erklärt, wer die Reha bezahlt und was das für Sie bedeutet.

Sofern Sie nicht erwerbstätig oder nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind (z.

B. Azubis, Studierende, Hausfrauen-/männer oder Rentner/innen) ist meist die gesetzliche Krankenversicherung Kostenträger Ihrer Reha-Maßnahme.

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