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Welche persönlichen Beweggründe kann ich anführen?

Persönliche Gründe können den Klinik-Wunsch stützen.

Dieser Artikel erklärt einen Aspekt des Wunsch- und Wahlrechts.

Wenn Ihre gewünschte Reha-Einrichtung die medizinische Eignung für Ihre Behandlung erfüllt, können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Neben der medizinischen Eignung der Klinik können Sie dabei auch wichtige persönliche Beweggründe anführen.

Hierzu zählen die Lebenssituation (Entfernung zum Wohnort, Alter, Familienstand), religiöse und weltanschauliche Gründe, ein besonderes Therapieangebot, beispielsweise in der Muttersprache, sowie frühere Erkrankungen mit der Wunschklinik. Werden Ihre angeführten Gründe von Ihrem Kostenträger nicht berücksichtigt oder anerkannt, können Sie Widerspruch einlegen und die Gründe verdeutlichen.

Weiterführende Themen

Mehr dazu finden Sie auf dbkg.de: weitere Informationen.