Die private Krankenversicherung und Ihre Reha
Privatversicherte klären die Kostenübernahme mit ihrer PKV.
Dieser Artikel erklärt, wer die Reha bezahlt und was das für Sie bedeutet.
Private Krankenkassen können Kostenträger für Reha-Maßnahmen für nicht gesetzlich krankenversicherte Patienten/innen sein, wenn auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht leistungspflichtig ist. Während bei einer gesetzlichen Versicherung die Kosten direkt vom Kostenträger übernommen werden, müssen Sie bei einer privaten Rehabilitation zunächst in Vorleistung gehen (Kostenerstattungsprinzip). In den Dr.
Becker Kliniken bitten wir unsere Patienten/innen darum, vor Reha-Antritt die Kostenübernahmezusage ihrer privaten Krankenkasse einzuholen und diese mit der medizinischen Reha-Verordnung bei der Patientenaufnahme der Klinik einzureichen. Ist auch eine Beihilfestelle als Kostenträger involviert, sollten Sie auch von dieser eine Kostenübernahmezusage einholen und bei uns einreichen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Kosten von Ihrem/n Kostenträger/n übernommen werden. Zu welchem Anteil die Kosten genau getragen werden, entnehmen Sie bitte Ihren individuellen Versicherungsbedingungen.