Reha-Antrag abgelehnt: Wie lege ich Widerspruch ein und welche Frist gilt?
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
Eine Ablehnung ist kein Schlusspunkt. Viele Widersprüche haben Erfolg, entscheidend sind die Frist und eine gute Begründung.
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen, und viele Widersprüche sind erfolgreich.
Welche Frist gilt?
- Ein Monat ab dem Tag, an dem die Ablehnung bei Ihnen eingegangen ist.
- Fehlt der Hinweis, wie Sie sich wehren können (Rechtsbehelfsbelehrung), verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Notieren Sie sich das Eingangsdatum des Bescheids. Sie können zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung anschließend nachreichen. Vorformulierte Muster ersetzen dabei keine individuelle Begründung Ihres Einzelfalls.
Weiterführende Themen
Ansprechpersonen und Hilfe bei einer Ablehnung finden Sie auf dbkg.de.
Zum Download: Informationsblatt Reha-Antrag abgelehnt (PDF)