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Wie beantrage ich eine Reha als Heilverfahren (HV)?

Das Heilverfahren ist möglich, wenn eine Reha medizinisch erforderlich ist.

Dieser Artikel erläutert einen Schritt rund um den Reha-Antrag.

Das Heilverfahren (HV) kann immer dann erfolgen, wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert, also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder einer Operation. Das gilt z. B.

  • für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose, chronischen Rückenschmerzen oder einer Herzschwäche

  • sowie für Menschen mit psychischer Erkrankung wie Burn-out, Depressionen oder Angststörungen. 

Je nach Erkrankung kann das HV das Ziel verfolgen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern, ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten oder bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren. Der Impuls, eine Reha als Heilverfahren zu machen, kann von Ihrem/r Arzt/Ärztin kommen; Sie können dies aber auch selbst anregen und sich von Ihrem/r Arzt/Ärztin dazu beraten lassen. 

 

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Mehr dazu finden Sie auf dbkg.de: weitere Informationen.