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Welcher Kostenträger ist für meine Reha zuständig?

Berufstätige wenden sich meist an die DRV, Rentner an die Krankenkasse

Die Frage nach dem Kostenträger steht am Anfang jedes Antrags. Sie entscheidet darüber, wohin Ihr Antrag geht und wer die Kosten Ihrer Reha übernimmt.

Wer Ihre Reha bezahlt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Berufstätige wenden sich meist an die Deutsche Rentenversicherung, Rentnerinnen und Rentner an die gesetzliche Krankenkasse.

So ordnen Sie die Zuständigkeit ein

  • Berufstätige: häufig die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
  • Rentnerinnen und Rentner: häufig die gesetzliche Krankenkasse.

Im Einzelfall kann die Zuständigkeit abweichen. Auskunft geben Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt sowie Ihre Krankenkasse oder Rentenversicherung.

Weiterführende Themen

Mehr zu Kosten und Kostenübernahme einer Reha finden Sie auf dbkg.de.

Zum Download: Informationsblatt Reha-Antrag (PDF)