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Reha oder Wunsch-Klinik abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wurde Ihre Reha oder Ihre Wunsch-Klinik abgelehnt oder sollen Sie Mehrkosten zahlen? Sie können Widerspruch einlegen. Dieser Artikel zeigt das Vorgehen.

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Eingang der Ablehnung. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Notieren Sie sich das Eingangsdatum.

Schritt 1: Fristwahrender Widerspruch

Antworten Sie zunächst mit einem kurzen Schreiben, das den Widerspruch zur Wahrung der Frist einlegt; die schriftliche Begründung reichen Sie nach.

Schritt 2: Begründung nachreichen

Wurde die Reha abgelehnt, ist der Reha-Bedarf für den Kostenträger nicht erkennbar; ein ärztliches Schreiben oder ein neuer Befundbericht hilft. Wurde die Wunsch-Klinik abgelehnt, begründen Sie, warum diese Klinik für Ihren Reha-Erfolg geeignet ist. Alle Dr. Becker Kliniken sind bei allen Kostenträgern zugelassen und können gewählt werden. Mehrkosten kommen nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung und nur dann in Betracht, wenn sich der Wunsch nicht medizinisch oder mit wichtigen persönlichen Gründen begründen lässt.

Schritt 3: Antwort abwarten und Hilfe nutzen

Warten Sie die Antwort ab. Unterstützung bietet der Dr. Becker Info-Service per Chat, Telefon oder E-Mail sowie der Arbeitskreis Gesundheit e. V.

 

Weiterführende Themen

Informationen zum Vorgehen bei Ablehnung finden Sie auf dbkg.de: Rückmeldung des Kostenträgers.

Download: Reha oder Wunsch-Klinik abgelehnt? (PDF).