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Reha trotz Job: Was gilt für die Krankschreibung?

Während der Reha sind Sie krankgeschrieben und arbeitsunfähig.

Dieser Artikel erklärt, was die Reha für Ihren Beruf bedeutet.

Keine Panik: Solange Sie noch im Arbeitsleben stehen, sind Sie während Ihrer Reha offiziell arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Ihren Arbeitgeber sollten Sie über die Reha auf jeden Fall informieren, da diese in der Regel mindestens drei bis fünf Wochen dauert. Wir wissen, dass nicht jede/r mit dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen/innen über die Gründe der Reha sprechen möchte. Das müssen Sie auch nicht, wenn Sie sich dabei nicht wohlfühlen. Wenn Sie sich für eine Reha in einer Dr. Becker Klinik entscheiden, können Sie von uns eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erhalten, aus der (außer Ihrer Aufenthaltsdauer und den Klinikdaten) kein Rückschluss auf Ihre Erkrankung gezogen werden kann.

Während der Reha sind Sie offiziell krankgeschrieben und arbeitsunfähig. Prinzipiell haben Arbeitnehmer/innen Anspruch auf Lohnfortzahlung für 42 Kalendertage (= sechs Wochen) im Krankheitsfall. Erst ab dem Ende der Lohnfortzahlung erhalten Sie maximal für weitere rund 16 Monate Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Während einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit können Ihre Kranken- oder Rentenversicherung Sie aktiv dazu auffordern, eine medizinische Reha zu beantragen, um Ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Auch in diesem Fall können Sie eine Wunschklinik nennen, in der die Maßnahme durchgeführt werden soll.

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