Was bedeutet Rehabilitationsfähigkeit?
Die Reha-Fähigkeit ist Grundvoraussetzung für die Bewilligung.
Dieser Artikel klärt einen wichtigen Begriff rund um die Reha.
Die Rehabilitationsfähigkeit ist die Grundvoraussetzung für die Bewilligug von Reha-Maßnahmen. Wenn Ihr/e Arzt/Ärztin Ihnen Ihre Reha-Fähigkeit bescheinigt, geht er/sie davon aus, dass Sie der Reha-Maßnahme, bezogen auf Ihre Erkrankung, körperlich und mental gewachsen sind.
Es dürfen also keine Kontraindikationen vorliegen, die Ihre Reha-Fähigkeit einschränken. Auch ein akuter Infekt oder eine dringend behandlungsbedürftige neue Diagnose, können Ihre Reha-Fähigkeit zu einem konkreten Zeitpunkt einschränken (z.B. ein Herzinfarkt vor/während einer orthopädischen Reha).