Die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger
Für viele Erwerbstätige ist die DRV der zuständige Kostenträger.
Dieser Artikel erklärt, wer die Reha bezahlt und was das für Sie bedeutet.
Für die meisten erwerbstätigen angestellten Patienten/innen ist die Deutsche Rentenversicherung bzw. eine Regionalstelle dieser der Kostenträger für die Reha. Auch für einige arbeitslose Patienten/innen, die in den letzten zwei Jahren mind. sechs Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben und bei denen gesundheitliche Beeinträchtigungen die zukünftige Arbeitsfähigkeit bedrohen, kann die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein. Welcher der 16 regionalen Rentenversicherungsträger in diesem Fall zuständig ist, können Sie dem Auszug der eigenen Rentenmitteilung entnehmen. Die Zuordnung zu Ihrem zuständigen Versicherungsträger erfolgt über die Rentenversicherung.
Die meisten Dr. Becker Kliniken verfügen über Belegungsverträge mit der DRV. Rentenversicherung ist nicht gleich Rentenversicherung. Welcher Träger der Rentenversicherung für Sie und Ihren Rehabilitationsantrag zuständig ist, können Sie Ihrer jährlichen Renteninformation entnehmen. Sollten Sie Ihren Antrag an den falschen Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) adressiert haben, wird Ihr Antrag intern an die richtige Stelle weitergeleitet. Dies verzögert jedoch die Bearbeitungszeit und somit auch Ihre Wartezeit bis zur Terminzustellung und dem Rehabilitationsbeginn. Mit einem Anruf bei der DRV lässt sich vorab klären, welcher Träger für Sie zuständig ist.