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Nach dem Antrag: Rückmeldung des Kostenträgers

Nach der Prüfung folgt die Entscheidung; bis zum Beginn kann eine Wartezeit entstehen.

Ist der Antrag gestellt, entscheidet der Kostenträger. Dieser Artikel erklärt, was danach passiert.

Der Kostenträger prüft die medizinische Notwendigkeit und die Zuständigkeit und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an. Nach der Bewilligung weist er eine Einrichtung zu. Zwischen Antrag und Beginn kann je nach Indikation und Auslastung eine Wartezeit entstehen.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Gegen eine Ablehnung kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Wie das geht, zeigt der Artikel Reha oder Wunsch-Klinik abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein.

Weiterführende Themen

Informationen zur Rückmeldung finden Sie auf dbkg.de: Rückmeldung des Kostenträgers.