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Was ist der Unterschied zwischen Anschlussheilbehandlung und Heilverfahren?

Die AHB schließt ans Krankenhaus an, das Heilverfahren beantragen Sie selbst

Welcher Antragsweg für Sie gilt, hängt vor allem davon ab, ob ein Krankenhausaufenthalt vorausgeht. Die beiden Wege unterscheiden sich in Ablauf, Antragsteller und Zeitpunkt.

Für eine Reha gibt es zwei Antragswege: Die Anschlussheilbehandlung schließt direkt an einen Krankenhausaufenthalt an, das Heilverfahren beantragen Sie unabhängig davon selbst.

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die AHB folgt unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt. Den Antrag stellt in der Regel der Sozialdienst der Klinik, und die Reha beginnt idealerweise kurz nach der Entlassung.

Heilverfahren (HV)

Das Heilverfahren beantragen Sie selbst, wenn keine vorausgehende Krankenhausbehandlung vorliegt. Der Weg dorthin gliedert sich in mehrere Schritte von der ärztlichen Empfehlung bis zur Bewilligung.

Weiterführende Themen

Einen Überblick über beide Antragswege finden Sie auf dbkg.de.

Zum Download: Informationsblatt Reha-Antrag (PDF)