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Wer verordnet eine Reha?

In der Regel verordnet eine Ärztin oder ein Arzt die Reha.

Eine medizinische Rehabilitation kann Ihnen helfen, nach einer Erkrankung wieder belastbarer zu werden, Beschwerden zu reduzieren und Ihre berufliche Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Doch wer verordnet eigentlich eine Reha?  

In der Regel muss ein Arzt/eine Ärztin eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme verordnen. Das kann der Hausarzt/die Hausärztin, ein/e Facharzt/ärztin, Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus, in der Psychosomatik auch ein/e Psychotherapeut/in mit Kassensitz sein.

Je nach Ihrer persönlichen Situation können verschiedene Ärzte Sie auf dem Weg zur Rehabilitation unterstützen.

Hausarzt oder Hausärztin

Ihr Hausarzt ist häufig die erste Anlaufstelle. Er kennt Ihre Krankengeschichte, Ihre bisherigen Behandlungen und Ihre gesundheitlichen Beschwerden.

Er kann beurteilen, ob eine medizinische Rehabilitation sinnvoll ist, und die erforderlichen medizinischen Informationen für Ihren Reha-Antrag zusammenstellen.

Facharzt oder Fachärztin

Auch Ihre behandelnden Fachärzte können eine Rehabilitation empfehlen und medizinisch begründen.

Das kann beispielsweise bei orthopädischen, psychosomatischen, neurologischen oder anderen länger bestehenden Erkrankungen sinnvoll sein.

Fachärzte können insbesondere erläutern, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen und welche Verbesserungen durch eine Rehabilitation zu erwarten sind.

Betriebsarzt oder Betriebsärztin

Auch Ihr Betriebsarzt kann eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn Ihre Erkrankung Ihre berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.

Betriebsärzte kennen die Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes und können einschätzen, wie sich Ihre gesundheitlichen Beschwerden auf Ihre berufliche Tätigkeit auswirken.

Eine betriebsärztliche Stellungnahme kann deshalb eine wertvolle Ergänzung zum Reha-Antrag sein.

Gut zu wissen: Sie müssen nicht warten, bis Ihnen ein Arzt eine Reha vorschlägt. Sie können Ihren Reha-Wunsch selbst ansprechen und grundsätzlich auch eigenständig einen Antrag stellen.

Die Empfehlung Ihres Arztes ist eine wichtige Grundlage. Die endgültige Entscheidung über Ihren Reha-Antrag trifft jedoch der zuständige Rehabilitationsträger. Für viele berufstätige Menschen ist das die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Ihre gesetzliche Krankenkasse oder ein anderer Träger zuständig sein.

Bei der Deutschen Rentenversicherung ist eine zentrale Frage:

Ist Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund Ihrer Erkrankung erheblich gefährdet oder bereits gemindert, und kann eine medizinische Rehabilitation dazu beitragen, sie zu erhalten oder wiederherzustellen?

Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Reha-Antrag nicht nur Ihre Erkrankung beschreibt, sondern auch die gesundheitlichen Auswirkungen auf Ihre Leistungsfähigkeit.

 

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