Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht bei der Klinikwahl?
Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt Ihnen, Ihre Reha-Klinik selbst zu benennen
Sie sind bei der Klinikwahl nicht auf die Zuweisung des Kostenträgers angewiesen. Das Gesetz räumt Ihnen ein Mitspracherecht ein, das Sie aktiv nutzen können.
Das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht erlaubt Ihnen, eine bevorzugte Reha-Klinik zu benennen.
Das bedeutet für Sie
- Sie können eine bestimmte Klinik benennen.
- Eine Begründung Ihres Wunsches ist hilfreich.
- Der Kostenträger prüft, ob dem Wunsch entsprochen werden kann.
Gut zu wissen: Alle Dr. Becker Kliniken sind bei allen Kostenträgern für eine Reha zugelassen und können gewählt werden.
Weiterführende Themen
Tipps, wie Sie die beste Rehaklinik für sich finden, finden Sie auf dbkg.de.
Zum Download: Informationsblatt Reha-Antrag (PDF)