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Wunsch-Klinik abgelehnt: So wehren Sie sich

Wurde nur die Wunsch-Klinik abgelehnt, begründen Sie deren besondere Eignung

Manchmal wird die Reha bewilligt, aber eine andere Klinik zugewiesen. Auch dann können Sie sich für Ihre Wunsch-Klinik einsetzen.

Ist die Reha genehmigt, aber Ihre Wunsch-Klinik abgelehnt, wird Ihr Reha-Bedarf anerkannt; begründen Sie nun schriftlich die besondere Eignung Ihrer Klinik.

So begründen Sie Ihren Wunsch

Beschreiben Sie, warum Ihre Wunsch-Klinik für Ihren Reha-Erfolg besonders geeignet ist, etwa über Ihre gesundheitliche Situation und Ihre persönlichen Lebensumstände. Das Schreiben kann auch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellen.

Wichtig: Alle Dr. Becker Kliniken sind bei allen Kostenträgern zugelassen und können gewählt werden.

Weiterführende Themen

Worauf es bei der Wahl der passenden Klinik ankommt, finden Sie auf dbkg.de.

Zum Download: Informationsblatt Reha-Antrag abgelehnt (PDF)