Wunsch-Klinik abgelehnt: So wehren Sie sich
Wurde nur die Wunsch-Klinik abgelehnt, begründen Sie deren besondere Eignung
Manchmal wird die Reha bewilligt, aber eine andere Klinik zugewiesen. Auch dann können Sie sich für Ihre Wunsch-Klinik einsetzen.
Ist die Reha genehmigt, aber Ihre Wunsch-Klinik abgelehnt, wird Ihr Reha-Bedarf anerkannt; begründen Sie nun schriftlich die besondere Eignung Ihrer Klinik.
So begründen Sie Ihren Wunsch
Beschreiben Sie, warum Ihre Wunsch-Klinik für Ihren Reha-Erfolg besonders geeignet ist, etwa über Ihre gesundheitliche Situation und Ihre persönlichen Lebensumstände. Das Schreiben kann auch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellen.
Wichtig: Alle Dr. Becker Kliniken sind bei allen Kostenträgern zugelassen und können gewählt werden.
Weiterführende Themen
- Widerspruch und Frist bei Ablehnung
- Mehrkosten bei der Wunsch-Klinik
- Wunsch-Klinik angeben und begründen
Worauf es bei der Wahl der passenden Klinik ankommt, finden Sie auf dbkg.de.
Zum Download: Informationsblatt Reha-Antrag abgelehnt (PDF)