Die richtige Klinik finden und als Wunsch angeben
Mit dem Wunsch- und Wahlrecht können Sie eine bevorzugte Klinik benennen.
Bei der Klinikwahl haben Versicherte ein Mitspracherecht. Dieser Artikel erklärt das Wunsch- und Wahlrecht und worauf Sie bei der Auswahl achten können.
Versicherte können Wünsche zur Einrichtung äußern, wenn die Reha bewilligt ist; dieses Wunsch- und Wahlrecht ist gesetzlich verankert. Der Klinik-Wunsch kann im Antrag vermerkt werden, eine Begründung ist hilfreich. Der Kostenträger prüft, ob dem Wunsch entsprochen werden kann.
Worauf Sie bei der Auswahl achten können
- Fachlicher Schwerpunkt zur eigenen Diagnose
- Therapiekonzept und Behandlungsformen
- Erfahrung und Spezialisierung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Lage und Umfeld
- Nachsorgeangebote
Eine Begründung kann sich etwa auf besondere fachliche Schwerpunkte, spezielle Therapiekonzepte, die räumliche Nähe zum Wohnort oder persönliche und familiäre Umstände beziehen.
Weiterführende Themen
Hinweise zur Klinikwahl finden Sie auf dbkg.de: Die für Sie beste Klinik finden.
Download: Reha verstehen (PDF).