Muss ich eine Zuzahlung für meine Reha leisten?
Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel einen Tagessatz zu.
Dieser Artikel erklärt, wer die Reha bezahlt und was das für Sie bedeutet.
Jede/r gesetzlich Versicherte muss eine Zuzahlung zur Rehabilitation von 10€/Tag leisten. Dies gilt für maximal 28 Tag im Jahr. In Ausnahmefällen können Sie von dieser Abgabe befreit werden (Informationen hierzu erteilt Ihr Kostenträger). Das Geld erhält der Kostenträger, nicht der Klinikbetreiber. Davon zu unterscheiden sind Zuzahlungsaufforderungen.
Diese könne dadurch entstehen, dass Ihre Wunschklinik (die Sie im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts angegeben und bewilligt bekommen haben) teuer ist, als die Rehaklinik, die Ihnen Ihr Kostenträger zugewiesen hat Zuzahlungsaufforderungen an Sie durch den Kostenträger sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Vorzüge der Wunschklinik nicht medizinisch für Sie relevant sind oder wichtige persönliche Gründe erfüllt werden, sondern lediglich den persönlichen Komfort erhöhen. Dies gilt aber nur, wenn Ihr Kostenträger die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fordert keine solchen Zuzahlungen ein. Wenn Sie während Ihrer Reha Freizeit- und Komfortangebote nutzen (z.B. WLAN-Nutzung, Ausflüge, Hunde-Mitnahme), müssen Sie diese Kosten selbst tragen. Diese Kosten werden daher auch direkt zwischen dem/der Patienten/in und er Rehaklinik abgerechnet.